Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar – Aufhebung der Abkochanordnung mit sofortiger Wirkung

05. August 2024: Die vom Gesundheitsamt Dachau am 25.07.2024 für Teilbereiche des Marktes Altomünster und Teilbereiche des Marktes Markt Indersdorf erlassene Anordnung eines Abkochgebots wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Ursprüngliche Meldung: 

Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines  Trinkwasserversorgungsbrunnens. Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet. 

Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster und im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf. 

Für den Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Holzgrub, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn,  Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach und der Ortsteil Langengern

sowie für die 

Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeiersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Tiefenlachen, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl des Marktes Markt Indersdorf 

war deshalb eine Abkochanordnung erlassen worden. 

Diese Anordnung wurde am 05. August 2024 aufgehoben.